Eine Antwort auf den Beitrag von Cornelia Möhring und Kathrin Vogler in LinksBewegt
01.10.2025
Erfreulicherweise greifen Conny Möhring und Kathrin Vogler eine in der LINKEN stattfindende Debatte zur Deckelung der Abgeordneten-Einkommen auf, die sich darum dreht, eine politisch-soziale Abgehobenheit von Programm, Selbstverständnis und sozialer Basis einer linken Partei zu verhindern oder zu mindern. Ihr Beitrag hinterlässt allerdings mehr Fragen als Antworten.
Werfen wir zu Beginn einen Blick auf die soziale Zusammensetzung des aktuellen Bundestags. Das Bonmot „Der Bundestag ist mal voller, mal leerer, aber immer voller Lehrer“ trifft auch heute noch zu, wenn generell Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als Basis genommen werden: 179 (von 630) Abgeordneten arbeiteten vor ihrer jetzigen Tätigkeit dort. Das hat den persönlichen Vorteil, dass nach einem eventuellen Ausscheiden aus dem Parlament ein Anrecht auf Wiederaufnahme im öffentlichen Dienst besteht – wenn nicht eine andere Form der „Absicherung“ durch die politische Partei, aus der mensch gekommen ist, gegeben ist. Besonders einfach ist das für Abgeordnete, die aus einem Beamtenstatus in den Bundestag wechselten. 124 Abgeordnete waren zuvor bereits politische Angestellte in Parteien, Parlamentsfraktionen, Parteistiftungen und ähnlichen „gesellschaftlichen Einrichtungen“. 107 Abgeordnete hatten (und haben in aller Regel noch) freiberufliche Tätigkeiten in der Rechtsberatung, Medizin, Architektur, Landwirtschaft und was es sonst alles Schönes gibt. 27 Abgeordnete sind Unternehmer:innen oder waren im leitenden Management in Konzernen. 119 Abgeordnete hatten eine Angestelltentätigkeit in der sogenannten freien Wirtschaft. Die restlichen 74 Abgeordneten sind nicht genau zuzuordnen, weil Rentner:innen oder Erb:innen oder Lottogewinner:innen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen.
Eine andere Statistik enthüllt, dass 459 der 630 Abgeordneten in „Unternehmensorganisation, Recht und Verwaltung“ beschäftigt waren, bevor sie Abgeordnete wurden. Wir übersetzen das mal mit „an der Organisation, Verwaltung und Absicherung der bestehenden Verhältnisse beteiligt“.
Ein repräsentativer Querschnitt durch die kapitalistische Klassengesellschaft sieht anders aus. Allein aus dieser parteiunabhängigen Auflistung ergibt sich bereits, dass die Angehörigen der parlamentarischen Blase im hohen Maße Eigen- und Sonderinteressen haben, denen sie sich mal mehr, mal weniger verpflichtet fühlen. Nur selten werden diese Interessen in einen antagonistischen Widerspruch zu den herrschenden Verhältnissen und der in ihnen herrschenden Klasse geraten.
In allen Parteien – rechten wie linken und besonders aus der so geliebten und beanspruchten „Mitte“ – sind die Parlamentsfraktionen und ihr jeweiliger Mitarbeiterstab deshalb ein hartnäckig strukturkonservatives Element. Sie verweigern sich meist erfolgreich allen zu starken strategischen und programmatischen Neuerungen und Ausschlägen, wie auch dem „Gegenteil“ in Form zu strenger prinzipieller Verteidigung von politischen Prinzipien. Gleichermaßen sind sie stets die großen Zuchtmeister gegenüber ihren Ursprungsparteien. Dabei sorgt die üppige Versorgung mit „Staatsknete“ einerseits dafür, dass die Fraktionen immer schlagkräftiger und einflussreicher als Parteivorstände, Parteitage und Mitglieder sind, und andererseits ist diese Abhängigkeit von staatlicher Alimentierung das wirksamste Mittel, dafür zu sorgen, dass diesem versorgenden Staat nicht allzu viele Sorgen bereitet werden – von einer generellen Ablehnung und Kampfansage an den Staat als Herrschaftsinstrument der herrschenden Klasse ganz zu schweigen.
Es reproduziert sich also das seit Generationen bekannte Bild von Parteien, in denen die Mitglieder nichts, die Vorstände wenig, aber die Fraktionen alles entscheiden. Diese Parteirealität ist natürlich für linke, systemsprengende oder systemverändernde Parteien, oder auch nur das System verändern wollende, immer besonders tragisch.
Grund genug also, darüber nachzudenken, ob durch administrative Mittel im parlamentarischen System selbst, die generelle Entwicklung in Richtung Anpassung, Abgehobenheit und Preisgabe politischer Prinzipien gestoppt oder umgedreht werden kann. Da stehen das liebe Geld und die materielle Privilegierung der Abgeordneten aus naheliegenden Gründen an erster Stelle der Ansatzpunkte.
Zu viel Geld, zu hohe Bezüge?
Conny und Kathrin zeigen auf, wie viel die Abgeordneten im Bundestag an Diäten bekommen. Es sind knapp 12.000 Euro im Monat und daraus verbleiben knapp 7.000 Euro Nettoeinkommen. Das wäre dann die vom Kanzler Merz für sich reklamierte „gehobene Mittelklasse“.
Erinnern wir erst einmal daran, warum es diese Diäten überhaupt gibt. Sie sind eine alte Forderung im Kontext der Bewegung für ein allgemeines, aktives und passives Wahlrecht für Alle. In dem Moment, wo Parteien und Abgeordnete in die Parlamente einziehen, die kein privates oder familiäres Vermögen mitbringen, stellt sich die Frage nach einer Entschädigung für die zeitintensive Tätigkeit als Parlamentarier:in. Die Einführung der Diäten war deshalb ein Begehren der Sozialdemokratie und ihrer Kandidierenden aus der Unterklasse.
In der vorsozialdemokratischen Zeit und den Zeiten mit eingeschränktem, an Besitz und Einkommen gekoppelten Wahlrecht, waren die Parlamente in erster Linie der Ort, an dem sich die Reichen der Gesellschaft trafen und ihre zwischen Grundbesitzerklasse, Bürgertum, Adeligen und Klerus divergierenden Klasseninteressen versuchten auszutragen und auszugleichen. Statt geregelter Diäten für die „Politiker“ (Frauen waren noch die große Ausnahme) gab es eher privatisierte Käuflichkeit, oft auch Erpressung.
Als mit dem allgemeinen Wahlrecht in kürzester Zeit Parteien der Unterklasse Mandate errangen, entstand aus Perspektive der herrschenden Klasse – in den meisten Ländern herrschte bereits die ökonomisch erwachsen gewordene Bourgeoisie, die Klasse der Kapitalist:innen – die Notwendigkeit, das Parlament auf „demokratischen Weg“ gleich wieder zu entmachten. Die Parlamente wurden immer wieder und immer mehr durch außerparlamentarische Strukturen ersetzt, Formate, in denen die herrschende Klasse unter sich war und die wirklichen Entscheidungen herbeiführte und ihnen vorausgehende Machtkämpfe austrug. Die Regierungen und Verwaltung verwandelten die Parlamente zudem in Abnickbuden für die eingereichten Vorgaben. Gleichzeitig wurden die Parteien, die zu sozialreformerisch oder gar revolutionär waren, mit einem ausgeklügelten System der Integration und Bestechung bei Laune gehalten und domestiziert. Es entstanden die „bürgerlichen Arbeiterparteien“, die den bürgerlichen Kapital- und Grundbesitzerparteien beim Regieren und Verwalten ihrer Herrschaft nicht wirklich ins Gehege kamen, aber mit einem System von angeblicher Machtbeteiligung und mittels Diäten gut bezahlter Abgeordnetentätigkeit zu einer systemstabilisierenden Kraft umgemodelt wurden. Die Diäten (und diverse sonstige materiellen Privilegien) sollten also ausdrücklich eine Abgehobenheit der Vertreter:innen der Arbeiter:innenklasse erzeugen und haben dies auch tatsächlich kräftig mit angeschoben.
Für die Sozialdemokratie waren die Diäten gleichwohl auch ein gewaltiges Förderprogramm. Sie konnte ihre Parteistrukturen damit aufbauen. Mitglieder der Partei, die auf schwarzen Listen standen oder denen gar Haft oder Ausweisung drohten, wurden mit bezahlten Mandaten abgesichert. Diese Funktion von Abgeordnetenbezügen, Sitzungsgeldern, Diäten und Tantiemen ist bis heute geblieben – auch wenn das mit den schwarzen Listen und Haftdrohung in den meisten Ländern mit entwickelter parlamentarischer Demokratie nur noch selten zutrifft.
Auch die LINKE finanziert sich heute durch diesen steten Zufluss staatlicher Gelder, geschickt vermittelt und getarnt über die persönlichen Zahlungen an die Mandatsträger:innen. Fest vereinbarte Abgaben der Mandatsträger:innen, hoher zusätzlicher Parteibeitrag, Spenden und natürlich die mit den Parlamentsmandaten und Fraktionen verbundenen Ressourcen und Beschäftigungsverhältnisse organisieren diese große Versorgung durch Staatsknete. Dazu kommt in Deutschland die direkte staatliche Parteienfinanzierung, die abhängig von den Erfolgen bei Wahlen und Sammlung von Spenden an die Parteien fließt. Zufluss von Geld bedeutet immer auch Einfluss – niemand sollte dies verschweigen oder verharmlosen.
Zu diesem Komplex der Versorgung mit staatlichen Geldern gehört nicht zuletzt auch die Finanzierung der „parteinahen Stiftung“, die zwar immer ein wenig auf die Gesetzeslage aufpassen muss, ihre Finanzen nicht direkt mit denen der Partei zu vermengen, in der Realität aber ein enges Netzwerk aus Finanzen, Beschäftigungsverhältnissen und materieller Versorgung mit der „Mutterpartei“ bildet.
Schräge Rechnungen
Kathrin und Conny setzen das Nettogehalt der Abgeordneten in ein Verhältnis zu ihrer langen Arbeitszeit (60-70 Stundenwoche, Wochenend- und Abendeinsätze) und den heute üblichen Pflichtabgaben einer oder eines Abgeordneten der LINKEN. Das sind Mandatsträger:innenabgabe bundes- und landesweit, Parteibeitrag, Soli-Fond der Abgeordneten, sonstige Beiträge an Organisationen, Spenden, hohe Zusatzausgaben wegen Leben im Wahlkreis und in Berlin.
Ihr Fazit ist, dass schon heute die Abgeordneten viel, aber nicht zu viel verdienen. Ein:e Facharbeiter:in, ein:e beamtete:r Lehrer:in erzielen ein gleiches, oft auch höheres Nettoeinkommen. Nur die unteren Einkommensschichten der Arbeiter:innenklasse würden durch den Wechsel in das Parlament eine signifikante Einkommenssteigerung erfahren.
Richtig überzeugend sind diese Rechnungen nicht Der Vollzeitpolitiker oder die Vollzeitpolitikerin haben eine Arbeitszeit, die nicht oder nur sehr schwer in privat und politisch aufzuteilen ist. Dafür ist die spezifische Entfremdung, die auf der Tätigkeit der Lohnarbeiterin und des Lohnarbeiters lasten, deutlich höher als die im Parlamentsbetrieb. Dort überwiegt eine ziemlich selbstbestimmte Arbeit. Der normale Lohnabhängige arbeitet stattdessen seine rund 40 Stunden für ein kapitalistisches Unternehmen, an das die Arbeitskraft verkauft wird. Danach beginnt die Arbeitszeit als Gewerkschaftsmitglied, als Parteimensch oder als Bewegungsaktivist:in. Ein einigermaßen aktives Parteimitglied kommt damit locker auf die 60-Stundenwoche und die Wochenend- und Abendeinsätze, die von den Abgeordneten geleistet werden.