Parteiausschluss zur Abschreckung der Mitglieder. Erklärung der AKL Sachsen-Anhalt zum Schiedsverfahren gegen Harald Koch
Ein Schiedsverfahren in der Partei kann man verlieren – und wenn man die Niederlage nachvollziehen kann, dann ist auch alles halb so schlimm.
Nach diesen beiden Schiedsverfahren, sowohl vor der Landesschiedskommission (LSK) des LINKE-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, als auch vor der Bundesschiedskommission (BSK) der Bundespartei, bleibt ein übles Gefühl vorhanden. Beide Verfahren hatten eher den Charakter einer brutalstmöglichen Abrechnung mit einem ungeliebten Mitglied, als den eines fairen Verfahrens mit offenem Visier und offenen Karten.
Nun kann man ja meinen, die Mitglieder wählen Rechtsanwälte in diese Kommissionen und dann ist alles gut, das Recht wird eingehalten und man hält sich an die Regeln. Wenn dann aber schon in der ersten Instanz, der LSK, solche einfachen Dinge nicht beachtet werden, dass neue Anträge auch einer Kenntnis des Verfahrensgegners bedarf und dessen Stellungnahme erforderlich für ein ordentliches Verfahren wäre – und man im Nachhinein auch noch feststellen muss, dass dieser Antrag an die LSK strafverschärfend wirkt, dann ist an die Durchführung eines fairen Verfahrens nicht zu denken. Wenn dann der Verfahrensbeistand von Harald Koch eine ganze Seite Papier benötigt, um alle Verfahrensfehler aufzuzählen, die unter der Leitung einer Rechtsanwältin begangen werden und dies alles im Weiteren keine Rolle spielt, dann fühlt man sich in tiefe SED–Zeiten zurück versetzt, wo Parteikontrollkommission mit solchen Maßnahmen die Mitglieder diszipliniert haben.
Umso größer waren dann die Hoffnungen, dass eine BSK so ein Verfahren nicht durchführen würde, und mit ordentlich eingehaltenen Regeln des geltenden Rechts den Beschluss der LSK aufhebt. Das tat die BSK dann auch, und verpasste dem Beschluss des Landesverbandes (besonders dem Teil der sofortigen Wirkung des Ausschlusses von Harald Koch) das Prädikat „Rechtsunwirksam“ – mehr braucht man dazu nicht zu sagen.
Dass dann aber die BSK solche entscheidenden Dinge wie: Verfahrensfehler im Vorverfahren der LSK, das Nichtbeachten von Entlastenden Verhalten und Leistungen für die Partei oder auch das bloße Weglassen des Stellen eines Antrages für das Verfahren, nicht beachtet, erzeugt diesen üblen Beigeschmack.
Dass dann der Stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbandes Mansfeld–Südharz versucht, mit offensichtlichen Lügen und übelsten Anschuldigen das Verfahren zu beeinflussen, wirft ein deutliches Bild auf den Zustand des Kreisverbandes und des Landesverbandes. Dann kommt auch noch dazu, dass wieder ein Rechtsanwalt der Schiedskommission als Vorsitzender das Verfahren leitet und wieder aus politischem Druck oder aus Unvermögen das Recht mit Füßen tritt und fast die ganze Kommission kläglich versagt. Dieses Versagen der BSK, bei der Erfüllung der grundsätzlichen rechtlichen Normen dieser Rechtsgesellschaft, zeigt ein Bild der Partei, die entweder zu feige ist, sich mit neuen Situationen bei Kandidaturen auseinander zu setzen, oder aber unfähig ist, eine Satzung ordentlich zu gestalten: Eine Satzung, die Regelungen aus den Gemeindeordnungen der Länder akzeptiert oder flexibel auf solche Kandidaturen reagiert.
Dass diese beiden Verfahren für die Abschreckung der Mitglieder nichts genutzt haben, zeigen ja die erneuten Vorfälle in den ostdeutschen Landesverbänden, wo sich wiederholt ein Genosse von den unklaren Formulierungen der Satzungen nicht abhalten lässt und sein Recht auf eine Kandidatur auf eine ausgeschriebene Stelle wahrnimmt.
Jetzt könnte das eintreten, was die Partei hätte verhindern können: Dass sich ordentliche Gerichte mit solchen „Satzungsverstößen“ befassen. Für DIE LINKE dürfte es weitaus komplizierter werden, sich mit vielen unklaren Formulierungen in der Satzung und mit Verfahrensfehlern bei Schiedsverfahren auseinandersetzen zu müssen.
In der Endkonsequenz bleibt für mich nur festzustellen: Als ehrenamtlicher Richter an einem Verwaltungsgericht und als Schöffe an einem Amtsgericht schäme ich mich für diese Partei und dafür, in ihr als Mitglied miterleben zu müssen, wie Schiedsverfahren politisch missbraucht werden.
Für die AKL Sachsen-Anhalt wird sich durch diese Verfahren nichts ändern: Harald Koch wird unser Genosse bleiben, er wird bei uns als Mitglied der AKL Sachsen-Anhalt willkommen bleiben, und wir sind uns einer weiterhin guten Zusammenarbeit und Freundschaft sicher. Sollte Harald noch weitere rechtliche Schritte unternehmen, steht die AKL Sachsen-Anhalt an seiner Seite.
Mario Kühne
Vors. Sprecher der LAG AKL LSA (Landesarbeitsgemeinschaft Antikapitalistische Linke im Land Sachsen-Anhalt)