Antikommunismus mit Gesetzeskraft – Wenn Politiker von ihrer Inkomptenz ablenken

Ein Beitrag von Ivan Neklidny

Am 17. Juli 2025 unterzeichnete der tschechische Präsident Petr Pavel eine Gesetzesnovelle, die nicht etwa dem wachsenden Rechtsextremismus, der grassierenden sozialen Ungleichheit, der eskalierenden Wohnungsnot oder dem entfesselten NATO-Militarismus gilt – sondern dem eigentlichen Feind der neoliberalen Ordnung: dem Kommunismus.

Genauer gesagt: Die Novelle des Strafgesetzbuchs stellt die Gründung, Unterstützung oder Förderung einer „kommunistischen“ Bewegung unter Strafe. Mindeststrafe: ein Jahr Gefängnis. Höchststrafe: fünf Jahre. Wer es wagt, seine Systemkritik über Fernsehen oder Internet zu verbreiten, kann mit über fünf Jahren rechnen. Ironie? Nein. Klassenjustiz mit Ansage.

Was in der Sprache des neoliberalen Rechtsstaats als Schutz vor Totalitarismus verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als das, was es ist: ein antikommunistisches Maulkorbgesetz im Dienst der Eigentumsordnung. Dass Nationalsozialismus und Kommunismus hier in einem Atemzug genannt werden, ist kein bedauerlicher Ausrutscher, sondern Strategie. Wer Auschwitz mit der Oktoberrevolution gleichsetzt, betreibt Geschichtsklitterung im Sinne der bürgerlichen Mitte – oder, um es präzise zu sagen: der Bourgeoisie. Und die verteidigt, wie wir seit Marx wissen, ihre Klassenherrschaft notfalls auch mit Gefängnis.

Der Feind steht links – immer

Bisher war im Strafgesetzbuch lediglich von „Bewegungen“ die Rede, die auf die Einschränkung von Rechten und Freiheiten abzielen – ein Gummiparagraph mit Spielraum, der in der Praxis kaum gegen Kommunist*innen angewandt wurde. Das war rechten Hardlinern wie Martin Dlouhý (TOP 09), Marek Benda (ODS) und Šimon Heller (KDU-ČSL) ein Dorn im Auge. Dlouhý empörte sich: „Dieser Paragraph war zwar in Kraft, wurde aber im Prinzip nicht angewandt.“ Ja, Skandal! Kein einziger Kommunist im Gefängnis – obwohl die KSČM (Kommunistische Partei Böhmens und Mährens), die seit über drei Jahrzehnten erfolgreich tätig ist, bis zu den letzten Parlamentswahlen vor knapp vier Jahren eine starke Fraktion im Parlament hatte und mehrere Vizepräsidenten der Volksvertretung stellte. Eine Bedrohung der Demokratie und Menschenwürde stellt sie eindeutig nicht dar. Aber was die Konservativen  und ihre Zahlmeister eher nervös macht ist, dass  Ihre Vorsitzende Kateřina Konečná es wagte, über die Vergesellschaftung von Großkonzernen laut nachzudenken. Wo kämen wir denn da hin, wenn Eigentum nicht mehr heilig wäre?

Dabei kann und muss auch die KSČM kritisiert werden: Ihre historische Rolle im autoritären Staatssozialismus, ihre reformistischen Positionen und gelegentlich nationalistisch grundierten Töne machen sie nicht gerade zur Speerspitze revolutionärer Politik. Aber darum geht es in diesem Gesetz nicht. Die Novelle richtet sich nicht gegen autoritäre Tendenzen – sie richtet sich gegen jede Form von antikapitalistischer Organisierung, ob revolutionär oder reformistisch.

Betroffen sind daher auch andere linke Gruppen wie Strana Levice, die tschechische Schwesterpartei der deutschen Linken. Ihre Aktivist*innen kämpfen auf basisdemokratischer Grundlage gegen soziale Ungleichheit, Privatisierung und NATO-Militarismus – also genau gegen das, was der tschechische Staat in seinem neoliberalen Alltagsbetrieb verwaltet. Auch diese Bewegungen geraten nun ins Visier staatlicher Repression – denn wo Kapitalismus Gesetz ist, wird Widerstand kriminalisiert.

Gerade jenen, die für soziale Rechte, Mitbestimmung, kollektive Versorgung und radikale Demokratie kämpfen, zu unterstellen, sie zielten auf die Unterdrückung von Menschenrechten und Freiheiten, ist nicht nur politische Heuchelei, sondern schlichte Dummheit. Im Gegenteil: Viele dieser Gruppen sind basisdemokratisch organisiert, stehen für Inklusion, Selbstverwaltung und Emanzipation – nur eben nicht exklusiv für die oberen 1 %, sondern für alle. Was hier kriminalisiert wird, ist nicht die Repression, sondern ihr Ende.

Antifaschismus ist strafbar – Neoliberalismus bleibt Gesetz

Was bleibt, ist eine paradoxe Realität: Wer das System kritisiert, soll hinter Gitter – wer es verteidigt, darf regieren, deportieren, privatisieren. Der eigentliche Faschismus, der heute nicht in Uniform, sondern im Businessanzug auftritt, bleibt unbehelligt. Die alltägliche Repression, Ausbeutung und Entrechtung, die das Leben der Mehrheit prägt, ist kein Problem – der Widerstand dagegen schon.

Dass es dabei nicht um bloße Symbolpolitik geht, zeigt sich deutlich: Die größte linke Gruppierung des Landes, die (noch legal agierende) KSČM, wird explizit ins Visier genommen. Ein Antikapitalismus, der Systemüberwindung auch nur andeutet, ist nicht mehr bloß unerwünscht – er ist jetzt strafbar. Der Klassenstaat schlägt zurück – und nennt das dann „Verteidigung der Demokratie“.

Was tun?

Wir könnten es mit Rosa Luxemburg halten, die schrieb: „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“ – aber eben nicht der Rechten, sondern derer, die das Eigentum in Frage stellen. Oder mit Brecht, der wusste, dass „das Gedächtnis der Menschheit für erduldete Leiden erstaunlich kurz ist“.

Die kommunistische Bewegung war nie frei von Widersprüchen – aber sie war und bleibt der ernsthafteste Versuch, diese Welt von der Herrschaft des Kapitals zu befreien.

Wer also Gesetze erlässt, die Antikommunismus zum juristischen Grundprinzip erheben, stellt sich nicht gegen Totalitarismus – sondern gegen jede Hoffnung auf soziale Gerechtigkeit. Das ist kein Schutz der Menschenrechte, sondern ein Angriff auf ihre Möglichkeit. Kein Schutz der Freiheit, sondern ihr Begräbnis.

Anmerkung: In einer Welt, in der das Streikrecht ausgehöhlt, Wohnraum privatisiert und Sozialleistungen abgebaut werden, wirkt die Kriminalisierung des Kommunismus fast wie ein unfreiwilliges Kompliment. Offenbar hat die Bourgeoisie immer noch Angst vor einer Idee, deren Zeit noch nicht gekommen ist – aber kommen wird.