Fragen und Antworten zum „Bleiberecht für alle“. Von Meike Brunken, Edgar Schu, Peter Strathmann und Philipp Zimmermann
Ist ein „Bleiberecht für alle“ ein Bleiberecht für Terroristen, Mörder und kriminelle Ausländer?
Besser als Abschieben ist eine funktionierende Justiz: Internationales Recht regelt genau, wie bei Strafsachen zu verfahren ist. Und zwar greift in diesen Fällen entweder das internationale Rechtshil-fegesetz (IRG) oder bilaterale Auslieferungsabkommen. Das deutsche Recht geht sogar noch dar¬über hinaus, da es ermöglicht, in Deutschland Menschen zu bestrafen, die weder Deutsche sind, noch in Deutschland ein Verbrechen begangen haben (§7 Strafgesetzbuch). Und das gilt besonders für die Fälle, in denen es gar kein Auslieferungsersuchen eines anderen Staates gibt – eben damit niemand ungestraft davon kommt, weil das Heimatland kein Interesse an einer Strafverfolgung hat. Es wäre abstrus IS-Terroristen zum IS zurückzuschicken, damit sie den nächsten Anschlag planen können. Statt eines Freifahrtscheins zurück ins Terrorcamp muss eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit greifen. Weiterlesen →