Parteiausschluss zur Abschreckung der Mitglieder. Erklärung der AKL Sachsen-Anhalt zum Schiedsverfahren gegen Harald Koch
Ein Schiedsverfahren in der Partei kann man verlieren – und wenn man die Niederlage nachvollziehen kann, dann ist auch alles halb so schlimm.
Nach diesen beiden Schiedsverfahren, sowohl vor der Landesschiedskommission (LSK) des LINKE-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, als auch vor der Bundesschiedskommission (BSK) der Bundespartei, bleibt ein übles Gefühl vorhanden. Beide Verfahren hatten eher den Charakter einer brutalstmöglichen Abrechnung mit einem ungeliebten Mitglied, als den eines fairen Verfahrens mit offenem Visier und offenen Karten. Weiterlesen