Alter Wein in neuen Schläuchen

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von Jürgen Aust

In nahezu allen bürgerlichen Medien wird seit Kurzem über den Gesetzentwurf aus dem Heil’schen Arbeitsministerium
unter dem Begriff „Teilhabechancengesetz“ berichtet. Auch in einigen wenigen gewerkschaftsorientierten bis linken Publikationen wird dieses „Jahrhundertprojekt“ kommentiert. Ich möchte mich bei den nachfolgenden Links auf letztere beschränken, da es sonst zu unübersichtlich werden dürfte.
Ich dokumentiere deshalb einige informative Beiträge und Stellungnahmen zu diesem Thema und versuche anschließend
aus meiner Sicht eine erste Einschätzung bzw. Bewertung aus „linker Perspektive“.
I.
Zunächt vom Blog „O-Ton Arbeitsmarkt“, der von Stefan Sell moderiert wird:
Eine detailliertere Übersicht über verschiedene Beiträge ist bei „labournet“ zu finden:
Daraus insbesondere der Beitrag von Patrick Schreiner bei „Blickpunkt Wiso“ vom 20.06.2018
Und ebenfalls daraus eine Stellungnahme der IG Metall
Da der „Soziale Arbeitsmarkt“ schon seit vielen Jahren diskutiert wurde und z.B. die SPD im Bund und
in NRW bereits 2011 bzw. 2012 dazu Gesetzentwürfe in Bundes- und Landtag eingebracht hatte, gab
es bereits damals eine kontroverse Debatte über dieses arbeitmarktpolitische Vorhaben. Die Debatte
wurde „von links“ damals entscheidend durch unterschiedliche Positionen von Stefen Sell und Helga
Spindler geprägt.
Deshalb dazu ein bereits am 01.02.2013 (!) in der TAZ veröffentlichter Beitrag von Stefan Sell:
und hier der Beitrag von Helga Spindler in der TAZ vom 26.01.2013:
II.
Einige vorläufige Thesen aus linker Sicht:
1.
Der kapitalorientierte und neoliberal ausgerichtete Arbeitsmarkt erodiert seit vielen Jahren in ständig wachsenden Dimensionen. Die herrschende Arbeitsmarktpolitik hat darauf entweder keine oder aber vornehmlich repressive Antworten. Deshalb wurde
die hohe Massenarbeitslosigkeit Anfang des 21. Jhdts. mit Deregulierung des Arbeitsmarktes in Form von liberalisierter Leih-
arbeit und Werkvertragsarbeit beantwortet und mit Hartz IV wurde die Arbeitsmarktpolitik durch ein repressives System
ausgestaltet, das durch verschärfte Zumutbarkeitsregeln, Sanktionen und Sozialleistungen weit unterhalb der Armutsgrenze
die arbeitslosen Menschen für den Niedriglohnsektor gefügig machen sollte.
2.
Seit der Einführung von Hartz IV wird die Arbeitsmarktpolitik durch von Jahr zu Jahr wachsende prekäre Beschäftigung geprägt.
Europaweit hat inzwischen keiner der EU 28-Staaten einen derart ausufernden prekären Sektor wie Deutschland. Neben der
im europäischen Maßstab niedrigen Lohnquote wurde damit von der herrschenden Klassen und der in ihrem Interesse handeln-
den Bundesregierungen (egal ob CDU/FDP oder CDU/SPD geführt) ein Exportmodell geschaffen, dass Deutschland seit vielen
Jahren einen ständigen Leistungsbilanzüberschuss beschert, der einer der wesentlichen Gründe für die sozialen Verwerfungen
in der südlichen Peripherie Europas ist.
3.
Durch diesen aufgeblähten und wachsenden prekären Beschäftigungssektor gelingt es neoliberaler Politik, den Eindruck zu
erwecken, als sei Deutschland auf dem Weg zur Vollbeschäftigung, was u.a. im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition
suggeriert wird, um einerseits die (noch) arbeitenden Menschen zu beruhigen und bei den Arbeitslosen die Illusion zu
erzeugen, es läge an ihnen selbst, wenn sie keine Arbeit fänden, obwohl die deutsche Wirtschaft angeblich unter einem
großen Fachkräftemangel leidet. Wer es also nicht schafft, durch eigene Anstrengungen sich in das deutsche Exportmodell
zu integrieren, der gehört zu den „Minderleistern“, die nicht ausreichend an ihren „Vermittlungshemmnissen“ arbeiten
oder sich den zahlreichen „Arbeitsangeboten“ verweigern.
4.
Diesen „arbeitsmarktfernen Kunden“ widmet sich deshalb nahezu unermüdlich die herrschende Arbeitsmarktpolitik und
versucht sie entweder durch ein ausgefeiltes Sanktionsregime (auch ALG I-Bezieher*innen werden massenhaft sanktioniert)
zu disziplinieren oder durch völlig untaugliche Beschäftigungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten seit Jahren „bei Laune“
zu halten, ohne dass damit auch nur annähernd eine sog. Integration in der „ersten Arbeitsmarkt“ erfolgt. Diese Variante von
neoliberaler Arbeitsmarktpolitik wird „begleitet“ von seit 2011 (Dienstantritt von Ursula von der Leyen als Arbeitsministerin)
ständigen und nahezu monströsen Kürzungsprogrammen, die dazu führten, dass die Fördermaßnahmen sich seitdem nahezu
halbiert haben, ohne dass sich auch nur annähernd die SGB II-Quote entsprechend reduziert hätte.
5.
Da das kapitalistische Wirtschaftssystem immer weniger menschliche Arbeit braucht und auch nicht annähernd in der Lage
bzw. gewillt ist, die Massenarbeitslosigkeit zu beseitigen, springt der kapitalistische Staat ein, um den von Massenarbeits-
losigkeit betroffenen Menschen zu suggerieren, es werde für sie alles getan, um sie entweder wieder „beschäftigungsfähig“
zu machen oder aber ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Diesem suggestiven Zweck dienen die seit langem diskutierten
Programme wie „Sozialer Arbeitsmarkt“ oder das aktuelle „Teilhabechancengesetz“, welches noch vom Bundestag bzw.
-rat abgesegnet werden muss.  Obwohl bundesweit nach tatsächlichen Zahlen mehr als 1 Mio. sog. Langzeitarbeitslose
existieren (nach offiziellen Zahlen aktuell ca. 820.000) sollen nach diesem Gesetzesentwurf 150.000 Stellen mit einem
finanziellen Aufwand von 4 Mrd. € geschaffen werden. Jährlich sollen also ca. 37.500 Stellen im öffentlichen und privaten
Sektor geschaffen werden, die nicht mehr als den bekannten „Tropfen auf dem heißen Stein“ darstellen dürfte.
6.
Schaut man sich dieses zutiefst neoliberale Vorhaben einmal etwas näher an, dann wird nur allzu deutlich, dass damit
die bisherige „Zwei Klassen-Politik“ fortgesetzt werden soll. Während normale Arbeitsverhältnisse durch Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung gegen Arbeitslosigkeit für eine gewisse (und erheblich zu geringe) Zeit versichert sind, sollen
die im aktuellen Programm geschaffenen Stellen von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung „befreit“ sein. Also nach
Auslaufen der für entweder zwei Jahren oder maximal 5 Jahren geschaffenen Stellen, fallen alle wieder zurück ins
Hartz IV-System. Doch nicht nur diese kapitalfreundliche Variante prägt das Gesetzesvorhaben, sondern inzwischen
hat offensichtlich die Kapitallobby erreicht, dass entgegen des ersten Entwurfs keine Tariflöhne, sondern lediglich der
Mindestlohn subventioniert werden soll. Die bisher verfolgte Intention, dass insbesondere auch öffentliche Betriebe
vornehmlich mit diesem Programm geförderte Arbeitslose einstellen, wird damit vermutlich zu einem (beabsichtigten)
Rohrkrepierer. Nachdem der Referentenentwurf aus dem Heil’schen Ministerium zunächst keine Sanktionsregeln
enthielt, sind in dem Regierungsentwurf, wie zu befürchten war, erneut eindeutige Sanktionsregeln enthalten, was
darauf schließen lässt, dass CDU/CSU darauf bestanden haben, dass ohne Sanktionen das Projekt mir ihr nicht zu
machen ist und die SPD es zugunsten des Koalitionsfriedens daran nicht scheitern lassen wollte.
7.
Nach alledem sollte eine linke Sicht auf dieses zutiefst neoliberale Vorhaben sich nicht auf die Ebene zahlreicher Akteure
der Sozialverbände bzw. der Gewerkschaften begeben, wonach der Gesetzentwurf „ein Schritt in die richtige Richtung“
sei und „nur noch“ an einigen Stellschrauben verbessert werden müsste, wie beim Tariflohn oder der Arbeitslosenver-
sicherung, so die bei „labournet“ nachzulesende Stellungnahmen von verdi oder des DGB-Bundesvorstands. In diese
Richtung tendiert zwar auch Hans-Jürgen Urban von der IG Metall, aber beanstandet zumindest die deutlich zu geringe
Höhe der Hartz IV-Regelsätze oder aber dass die Zumutbarkeitsregeln und das Sanktionssystem, die aus seiner Sicht
„dringend reformiert“ werden müssten, lässt aber im Unklaren, in welche Richtung das denn gehen soll. Eine deutliche
und substantielle Kritik der Gewerkschaften dürfte anders aussehen.
8.
Deshalb einige zentrale Forderungen an eine alternative Arbeitsmarktpolitik:
* Beendigung des „Zwei Klassen“-Systems in der Arbeitsmarktpolitik und stattdessen eine gemeinsame und für
alle arbeitslosen Menschen existierende Arbeitsförderung
* dies setzt die Abschaffung von Hartz IV als „System“ voraus, wonach im SGB III-Rechtskreis die versicherten Arbeits-
losen erfasst sind und der millionenschwere „Rest“ im Rechtskreis SGB II „verwaltet“ wird
* dies erfordert weiterhin eine bedingungslose Abschaffung von Zumutbarkeitskriterien und Sanktionsregeln,
da diese keine Intergration in Arbeit befördern, sondern im Sinne „schwarzer Pädagogik“ Menschen disziplinieren
und gefügig für jede Art von menschenunwürdiger schlecht bezahlter Arbeit machen sollen
* dies erfordert darüberhinaus, dass das ALG I unbefristet bewilligt wird, da jegliche Art von Befristung damit
verbunden ist, dass arbeitgeberseitige oder betriebsbedingte Entlassungen auf dem Rücken der Beschäftigten
ausgetragen werden, indem sie nach bisherigem Recht nach 12 Monaten (ab 50-jährige etwas später) in Hartz IV
fallen, was aus linker Sicht nicht unterstützt werden sollte und darf
* und dieser erfordert insbesondere auch eine armutsfeste und menschenwürdige Sozialleistung, die aktuell
oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen sollte, also mindestens 1200 € betragen sollte.
III.
Last but not least:
Diese grundsätzlichen Positionen lassen sich natürlich auf kommunaler Ebene nicht durchsetzen, sondern erfordern
soziale Kämpfe auf Bundesebene. Auf kommunaler Ebene werden wir bzw. die Kreisverbände und insbesondere auch
unsere parlamentarischen Vertretungen nach der Sommerpause mit diesem Thema in der Weise konfrontiert, indem
z.B. in den Jobcenter-Beiräten dieses „Teilhabechancengesetz“ auf die Tagesordnung kommt, so wie es in Duisburg
bereits in der letzten Sitzung Ende Juni der Fall war. In Duisburg sollen in der zweiten Jahreshälfte ganze 600 Stellen
nach diesem Programm geschaffen werden, wobei nähere Konturen trotz mehrfacher Nachfragen meinerseits von der Geschäftsführung noch nicht mitgeteilt wurden. Man wolle zunächst mit den Sozialverbänden und Beschäftigungsge-
sellschaften vor Ort sich ins Benehmen setzen, um die Konditionen auszuhandeln. Es würde sich deshalb anbieten,
dass wir in vielen Kommunen Anträge an die zuständigen Ausschüsse für Arbeit und Soziales stellen, um Einzelheiten
zu erfragen. Dabei sollten wir Fragen nach Tarifbindung und Höhe der Entlohnung in den Mittelpunkt stellen. Aber es
sollte auch mit einer grundsätzlichen Kritik an dieser Art neoliberaler Arbeitsmarktpolitik einhergehen, damit deutlich
wird, dass dieses „Langzeitarbeitslosigkeit-Bekämpfungsgesetz“ nichts anderes ist, als den arbeitslosen Menschen und
den politischen Akteuren Sand in die Augen zu streuen.

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