von Tim Fürup
Die Sicherheitsbehörden erzeugen nicht immer Sicherheit
Der Nazi-Skandal rund um die Frankfurter Polizei wirbelte zum Jahresende 2018 die Medienlandschaft auf. Hakenkreuze in polizeiinternen Chats, Volksverhetzung sowie offener Hass auf Migrant*innen: wie kann rechtes Gedankengut bei staatlichen Behörden existieren, die vom Grundsatz her die Bürger*innen schützen und die demokratische Grundordnung bewahren sollen? Das hierarchische Prinzip von Befehl und Gehorsam scheint undemokratische Strukturen zu begünstigen.
Über eine ganze Dekade lang konnte ein Nazi-Netzwerk, das sich selbst Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nannte, mordend und Sprengsätze legend durch die Republik ziehen. Viele Angehörigen der 9 ausländischen Opfer sahen sich zunächst selbst des Mordes beschuldigt. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalämter vermuteten, bis zum Auffliegen des NSU, keine rassistischen Motive hinter der Mordserie. Bemerkenswert ist die Aussage des LKA Baden-Württemberg: „Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturraum mit einem hohem Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist“ (operative Fallanalyse des LKA Baden-Württemberg 2007, BT-Drucksache 17/14600). Diese an Geschichtsvergessenheit kaum zu übertreffende Relativierung deutscher Verbrechen der Vergangenheit ist auch ein Paradebeispiel für institutionellen sowie strukturellen Rassismus in Deutschland. Dass jedoch die staatlichen Institutionen von Verfassungsschutz, Geheimdienst und Polizei mindestens von den Nazi-Morden wussten und Beweise zur Aufklärung vernichteten, im schlimmsten Fall aber Behörden Beihilfe zum Mord geleistet hatten, legt Strukturen des Staates offen, die demokratie- und rechtsfrei sind. Der Prozess in München konnte und wollte die Verstrickungen von Naziszene und Staat nicht aufdecken.
Andererseits war der G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 ein gewaltvoller Vorgeschmack auf das, was passieren könnte, wenn tatsächlich ein Erfolg versprechender, emanzipatorischer Protest gegen die kapitalistische Weltordnung und ihrer Repräsentant*innen aufkommt. Hamburg war in diesem Sinne ein Versuchslabor zur Aufstandsbewältigung der Herrschenden. Eine auf Eskalation setzende und durchmilitarisierte Polizei zerschlug innerhalb weniger Minuten eine legale Demonstration. Hausdurchsuchungen bei Aktivist*innen im Vorfeld sowie im Nachhinein, Datenspeicherung, Überwachung und Ausspähung von Telekommunikationssystemen – nach dem reaktionären Staatsrechtler Carl Schmitt ist Souverän, wer über den Ausnahmezustand entscheidet: Beim G20-Gipfel wurde klar, Souverän ist nicht die Bevölkerung. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit können jederzeit ausgehebelt werden, bürgerliche Freiheiten und Grundrechte können spontan neu verhandelt und abgebaut werden.
Innere Sicherheit und der bürgerliche Staat
Bei den obigen Beispielen beförderte der bürgerliche Staat für Migrant*innen und Linke keine Sicherheit – er zeigte hier sein repressives, ja sogar reaktionäres Gesicht. Dies verdeutlicht, dass der Staat nicht neutral – im Sinne von über dem Klassengegensatz schwebend – ist. Vielmehr ist er Ausdruck eines politischen Kräfteverhältnisses und letztendlich ein Feld zur Durchsetzung von (Klassen-)Interessen sowie Instrument zur Erhaltung der Macht- und Eigentumsverhältnisse. Gerade die Interpretation von Gesetzen ist eine politische Frage. Dies soll aber nicht heißen, dass der Staat nur Zwang und Unterdrückung für seine Bürger*innen beinhaltet. Durch soziale oder demokratische Zugeständnisse wird ebenso Zustimmung der Beherrschten generiert, andernfalls würde ein Aufstand riskiert, der von den Herrschenden nicht gewollt ist. Das Kräfteverhältnis zwischen Konsens und Zwang scheint sich jedoch in letzter Zeit in Ungleichgewicht zu begeben: Einige linke Autoren gehen davon aus, dass sich der Staat zu einem autoritär-kapitalistischen Gebilde wandelt – dies passiert offensichtlich auch ohne rechtspopulistische Parteien wie die AfD in Regierungsverantwortung, sondern wird durch die bürgerlichen Parteien selbst durchgesetzt. Angela Merkels Begriff der „marktkonformen Demokratie“ weist beispielsweise darauf hin, dass der Rechtsstaat noch mehr als zur Zeit des Fordismus nach dem Zweiten Weltkrieg den Bedürfnissen des Kapitals angepasst wurde, der Mensch hingegen verkommt bei Wahlen lediglich zum Stimmvieh. Dies ist dann auch ein Ausdruck einer tiefen Legitimationskrise des parlamentarischen Systems und des Zerbröckelns von Volksparteien.
Andererseits können mit permanenten Erzählungen von Unsicherheiten, (islamistischen) Terrorismus oder wachsender Kriminalität Stimmungen innerhalb der Bevölkerung erzeugt werden, die den Abbau von Grund- und Freiheitsrechten erleichtern und somit weitgehend legitimieren. In dieses Horn blasen alle bürgerlichen Politiker*innen, Medien und Repräsentant*innen der kapitalistischen Ordnung.
Spätestens nach den Anschlägen vom 11.09.2001 in den USA stehen Muslimas und Muslime unter Generalverdacht, Terrorismus und Kriminalität in die westlichen Gesellschaften zu bringen. Dieses Ereignis hat die oben beschriebene Tendenz beschleunigt und den Diskurs um innere Sicherheit nahezu hysterisch werden lassen. Nicht dass hier etwas Falsches stehen bleibt: Islamistische Terroranschläge und Gewaltkriminalität sind abzulehnen, aber sie werden dennoch instrumentalisiert, um Kriege zu führen und Gesetze zu verschärfen. Die Aufrüstung sowie der Ausbau der Polizei wird so als Allheilmittel zur Herstellung von innerer Sicherheit angepriesen. Leider gehen auch Teile der Partei DIE LINKE bei dieser Argumentation mit. Das Einstellen von mehr Polizeibeamt*innen und die weitere Bewaffnung von Sicherheitsorganen schafft jedoch keinen wesentlichen Beitrag zur Terrorbekämpfung und Kriminalitätsvermeidung. Generell muss festgehalten werden, dass sich die Debatte eher um gefühlte, denn um reale Sicherheitsbedenken dreht. Wenn es tatsächlich um Sicherheit geht, müsste die Diskussion auch und vor allem soziale Sicherheit einbeziehen. Dazu würde vor allem gehören, die Perspektivlosigkeit bei den von Armut Bedrohten, den Niedriglöhnern, den Erwerbslosen etc. zu beseitigen. Dann müssten Armutsbekämpfung, Vermeidung von Gesundheitsschäden oder Beendigung der Umweltzerstörung erste und wichtige Schritte sein, um das Leben der Menschen risikofreier zu organisieren. Stattdessen wurden auch schon vor Einführung der neuen Polizeigesetze in den Ländern massiv Grund- und Bürgerrechte abgebaut: Verschärfung von Versammlungsrechten in einigen Bundesländern, Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachungen, Online-Durchsuchungen sowie der Einsatz von Bundestrojanern zur Umgehung von Verschlüsselung, Ausbau von Geheimdiensten im Zuge der Anti-Terror-Gesetze, Einsatz von verdeckten Ermittler*innen, Bundeswehr im Innern etc. Die neuen Polizeigesetze in den Ländern sind eine weitere Stufe hin zum autoritären Kapitalismus.
Die neuen Polizeigesetze
In allen Bundesländern der Republik werden seit Mitte 2017 neue Polizeigesetze auf den Weg gebracht oder sind schon beschlossen worden – die Ausnahme bildet Thüringen: hier kann sich Bodo Ramelow wohl nicht leisten, vor der nächsten Landtagswahl ein solches Gesetz einzubringen, schließlich will er seinen Ministerpräsidentenposten verteidigen, dies heißt jedoch nicht, dass es ausgeschlossen ist, dass auch hier nach den Wahlen Ähnliches vorangetrieben wird. Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass das Polizeirecht Teil der Ländergesetzgebung ist, da es präventiv zur Gefahrenabwehr dienen soll – im Unterschied zu bereits begangenen Straftaten, die Bundesangelegenheiten durch Strafgesetzgebung und -verfolgung sind. Daher sind die Gesetze vom Bundesland abhängig und bundesweit nicht einheitlich geregelt.
Das strikteste neue Polizeigesetz ist zweifelsohne (auch schon vor der Erneuerung) dasjenige aus Bayern (hier heißt das Gesetz Polizeiaufgabengesetz, Abkürzung PAG). Die Polizeigesetze der anderen Länder gehen in dieselbe Richtung, beinhalten jedoch einige Aspekte nicht oder in abgemilderter Form. Dennoch werden sich durch die Neuerungen die Sicherheitsstrukturen der Länder annähern. Auch die beiden Länder Brandenburg und Berlin, die von DIE LINKE mitregiert werden, werden ihre Polizeigesetze verschärfen, obwohl beide Länder nochmal innerhalb ihrer Koalitionen verhandeln wollen. Trotzdem muss leider festgestellt werden, dass auch hier DIE LINKE in Regierungsverantwortung maximal abfedernden Charakter haben wird – grundsätzlich wird kein Widerstand gegen die neue Gesetzgebung zu erwarten sein, da beide Landesregierungen sich auf weiteren Ausbau von Polizei und deren Bewaffnungen (vor allem Taser und Bodycams) verständigt haben. Es sollen im Weiteren einige wichtige Verschärfungen diskutiert werden.
Generell wird in allen Bundesländern als Begründung für die Verschärfung der neuen Polizeigesetze die Terrorabwehr und die Modernisierung von polizeilichen Mittel genannt. Jedoch ist damit zu rechnen, dass die Modifizierungen nicht nur Terrorismusbekämpfung vorsehen werden, sie werden sich auch gegen (linke) Demonstrationen oder Protestkundgebungen richten und damit richten sich die neuen Verschärfungen gegen alle Bürger*innen. Im Wesentlichen gibt es drei Änderungen in allen Ländern, diese betreffen die sogenannte Vorverlagerung von polizeilichen Eingriffen (dies wird die Einsätze und Maßnahmen polizeilichen Handelns erweitern), freiheitsentziehende Maßnahmen werden weiter ausgebaut sowie verdeckte technische Überwachung in größerem Umfang ermöglicht. Dies wird nun näher erläutert:
Erstens: Da das Polizeirecht zu erwartende Gefahren abwehren soll, fanden die Straftaten, Anschläge oder generell Gefahren noch nicht statt. Auf Grund von polizeilichen Erwartungen / Prognosen bezüglich des möglichen kriminellen Verhaltens einer Person, kann dann ein Eingriff oder eine Überwachung stattfinden. Dies ist vorher schon generelle Polizeipraxis gewesen und steht so im Polizeirecht. Im Juristendeutsch heißt das, dass die Polizei begründen musste, dass bei ungehindertem Verlauf des zu beurteilenden Sachverhalts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für ein zu schützendes Rechtsgut eingetreten wäre. Es sollte Willkür ausgeschlossen und eine konkrete Gefahr dargelegt werden, so dass der Vorgang überprüfbar und nachvollziehbar ist. Neu ist in den Polizeistatuten der Länder nun, dass die Bedingungen, die dann ein Eingreifen / Überwachen rechtfertigen, nicht mehr auf die konkrete sondern auf die „drohende Gefahr“ definiert werden. Damit reicht es nun aus, eine (noch nicht begangene) Straftat in absehbarer Zukunft (also im weiten Vorfeld der Handlung selbst – der Film „Minority Report“ lässt grüßen) als wahrscheinlich zu deklarieren, dann kann durch die Behörden früher eingegriffen werden und die Überprüfbarkeit, ob die Tat begangen worden wäre oder nicht, ist nicht mehr in dem Maße gegeben. Dies könnte dann zur Rechtfertigung von Ingewahrsamnahme von linken Aktivist*innen im Vorfeld von Kundgebungen oder Ähnlichem dienen. Der Begriff der „drohenden Gefahr“ regt nicht nur unter Linken zu Protest an: liberale Bürgerrechtler*innen sehen Potential für staatliche Willkür in dieser Vorverlagerung. Die Frage nach Kontrollgremien von Außen, die die Polizei und die staatlichen Behörden beobachten, drängt sich auf, dies ist aber nicht vorgesehen.
Zweitens: Bei einer tatsächlich begangenen Straftat gilt das Strafgesetz und es kommt womöglich zu einer Inhaftierung. Bei noch nicht begangenen Taten ist im Polizeirecht der Gewahrsam als Präventivmittel vorgesehen, um die Gefahr abzuwenden (egal ob diese stattfinden wird oder nicht). In der Regel ohne Beteiligung eines Rechtsanwaltes werden nun die durch die Gefahrenprognose der Polizei Verdächtigten vorübergehend (bis die Gefahr vorüber ist) in Gewahrsam genommen. In der Regel betrug die Zeitspanne des Gewahrsams nicht mehr als 48 Stunden (dies war zumeist die Zeit, die für das Vorübergehen des Gefahrenpotentials nötig war – z.B. bei einer Großveranstaltung wie ein Fußballspiel). Dies hat sich jedoch verschärft: In Bayern beispielsweise kann der Gewahrsam drei Monate dauern und beliebig häufig um immer weitere drei Monate verlängert werden. Andere Bundesländer sehen keine beliebige Verlängerung des Gewahrsams vor – dennoch haben alle Länder die Maximalzeiten für den Gewahrsam angehoben. Des Weiteren werden im Zuge dieser Änderungen auch Aufenthaltsanordnungen verhängt: Dies bedeutet, dass die betroffene Person den Bezirk oder die Stadt für eine bestimmte Zeit nicht verlassen darf. Kontrolliert werden soll dies mit elektronischen Fußfesseln. Außerdem können Kontaktverbote mit anderen verdächtigen Personen ausgesprochen werden.
Drittens: Die Ausweitung der verdeckten technischen Überwachung wird durch die neuen Polizeigesetze nun auch bei Gefahrenprognose auf die Spitze getrieben. Telefonüberwachung, Staatstrojaner (Software, die ohne Wissen des Überwachten auf Handy oder PC gespielt wird, um direkt am Bildschirm des Überwachten zu spionieren und damit wird die Verschlüsselung umgangen), Online-Durchsuchungen sollen hier nur als Stichworte dienen, all das ist nun auch Bestandteil der Polizeigesetze auf Landesebene.
Weitere Befugnisse in manchen Ländern (mal mehr, mal weniger) sind der Ausbau von Videoüberwachung (manchmal auch mit Gesichtserkennung) an vermeintlich gefährlichen Orten oder in Gegenden mit hoher Menschendichte. Die Aufrüstung der Polizei soll nun auch gesetzlich vorangetrieben werden: Der Einsatz von Taser (Elektroschock-Pistolen), Handgranaten oder vermehrt Maschinengewehren soll vor Terror schützen – hoffentlich geht das nicht nach hinten los.
Die neuen Polizeigesetze sind ein Anschlag auf die Bürgerrechte. Der Kampf gegen den Terror dient hierbei nur als Tarnung – in Wahrheit wird ein derartiger Sicherheitspopulismus betrieben, der autoritäre Staatsstrukturen schaffen soll und wohl auch wird. Viele Maßnahmen werden letztendlich der Aufstandsbekämpfung dienen und linke, emanzipatorische Projekte sollen dadurch im Keim erstickt werden. Auf und rund um Demonstrationen oder Protestkundgebungen sollen vermehrt Aktivist*innen eingeschüchtert werden. Die Repression, die sie erfahren werden, soll sie vom Widerstand gegen die Macht- und Eigentumsverhältnisse abhalten. Damit sollen die Bürger*innen staatskonform normiert werden.
Die Bewegung, die den jetzigen Zustand aufhebt
Nein zu dieser Polizeigesetzgebung! Weg mit allen Gesetzesverschärfungen!
Der Abwehrkampf zur Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten und gegen die Polizeigesetze hat längst begonnen. Bündnisse haben sich gegründet, z.B. in Bayern, Niedersachsen oder NRW, um dort die geplanten Gesetzesverschärfungen zu verhindern – beispielsweise hatte der Druck in Bremen und NRW Erfolg, hier wurden die Gesetzesentwürfe vorerst zurückgezogen und sollen im nächsten Jahr neu verhandelt werden. In München demonstrierten am 10.05.18 ca. 40.000, am 07.07.18 in Düsseldorf ca. 20.000 und in Hannover am 08.09.18 über 10.000 Menschen gegen die jeweiligen neuen Polizeigesetzgebungen. Dies macht viel Mut. Zu hoffen bleibt, dass es nun auch zu einem offensivem Kampf gegen die allgemeinen sozialen Verhältnisse kommt: #unteilbar, die Klimaproteste rund um den Hambacher Forst oder Proteste gegen Polizeigesetze waren deutliche Zeichen des Widerstands gegen die Zerstörung von Asylrecht, Umwelt und Rechtsstaat. Hier muss 2019 weitergemacht werden. Der Kapitalismus ist nicht mehr fähig, seine eigenen Widersprüche und Krisen zu bewältigen. Daher wird von herrschender Seite auf staatliche Repression gesetzt, um die kapitalistische Verwertungslogik am Laufen zu halten.
Es muss Schluss sein mit der Ideologie „There is no alternative“. Schluss mit der Zustimmung zum Beherrscht-werden. Schluss mit der Staatsräson des Antikommunismus: die Feinde der Demokratie stehen weder links noch haben sie einen Migrationshintergrund. Vielmehr sind es die Repräsentant*innen und Nutznießer*innen der bürgerlichen Ordnung, die die Menschen demütigen, die Natur ausbeuten und die Demokratie abbauen.
Es ist notwendiger denn je, eine Bewegung zu errichten, die den jetzigen Zustand aufhebt. Gehen wir es gemeinsam an – eine andere, repressionsfreie Welt ist möglich!